Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Pure Language (im Folgenden PL genannt) und Kunden, soweit diese Unternehmer sind. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen PL in Geschäftsbeziehung tritt und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, PL den Übersetzungsauftrag, unter Angabe der jeweiligen Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck sowie besonderer Terminologiewünsche zu erteilen. PL ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 2 Wochen nach Eingang durch schriftliche Auftragsbestätigung mit der Angabe des voraussichtlichen Liefertermins anzunehmen.
PL ist berechtigt auch ohne Zustimmung des Kunden die von PL vertraglich übernommenen Leistungen durch Einschaltung Dritter zu erfüllen.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

Alle von PL außerhalb der Rechnung genannten Preise enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. PL ist berechtigt auf die zu erbringenden Arbeiten einen Vorschuss oder die Zahlung von Abschlägen entsprechend dem Fertigungsstand des Auftrags abzurechnen. Außerhalb gesonderter Vereinbarungen erfolgt die Rechnungslegung anhand der normierten Zeilen (Normzeilen) des Zieltextes. Eine Normzeile hat 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Der jeweilige Zeilenpreis richtet sich nach dem Fachgebiet, Schwierigkeitsgrad, Art und Umfang des Auftrags und wird individuell mit dem Kunden vereinbart. Der Mindestpreis beträgt 50,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eilzuschläge für Express- und Wochenendarbeiten sowie sonstige Sonderwünsche werden mit dem Kunden gesondert vereinbart. Für Sonderleistungen, die den Aufwand einer einfachen Textverarbeitung, wie z.B. bei Vorlagen in speziellen Dateiformaten, die in Textverarbeitung umgewandelt werden, übersteigen, sind von dem oben angegebenen Normpreis ebenfalls nicht erfasst. Diese werden nach gesondert zu treffender Vereinbarung nach Arbeitsaufwand abgerechnet. Dies gilt auch für besondere grafische Darstellungen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Das Honorar von PL ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche, rechtskräftig festgestellt wurden oder durch PL anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. PL behält sich vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4. Lieferbedingungen

Angegebene Liefertermine gelten stets nur annähernd, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden. Der Übersetzungsauftrag wird mit Übersendung der Übersetzung an die Anschrift des Kunden ausgeführt. Die Übersendung erfolgt elektronisch per Email oder per Fax / Post auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Untergangs und die Veränderung der Daten geht beim Download und beim Versand von Daten via Internet mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über. Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf gesondertes Verlangen und Gefahr des Kunden.

Überschreitet PL die angegebenen Lieferfristen, so hat der Kunde das Recht, PL eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Kunde vor Vertragsausführung vom Vertrag zurück, ohne dass dies PL zu vertreten hat, steht PL ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 30 % der Auftragssumme zu, soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Dem Kunden ist insoweit der Nachweis ausdrücklich gestattet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch PL bleibt vorbehalten.

5. Urheberrechte

PL steht das Urheberrecht an allen angefertigten und gelieferten Übersetzungen zu. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte an der Übersetzung bei PL. Auch nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen behält sich PL ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten terminologischen Datenbanken und Translation Memories vor, falls nicht bei Auftragsvergabe ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen wurden.

6. Mängelansprüche

Der Kunde muss innerhalb von 5 Werktagen offensichtliche Mängel und innerhalb von 10 Werktagen verdeckte Mängel rügen. PL leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung der Übersetzung. Sofern PL die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung des Mangels oder Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages) Rücktritt und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (Punkt 7) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern PL die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde durch PL nicht.

7. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Wir haften jedoch nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.

8. Verjährung

Ansprüche von PL auf das Übersetzungshonorar verjähren in 5 Jahren.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von PL. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Pure Language, Blankenfelde-Mahlow, den 1. März 2021
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